Gemeindeleitung

Gemeindekirchenrat (GKR)

  • Welche Gottesdienstformate sollen in unserer Kirchengemeinde für alle Gemeindemitglieder und interessierte Menschen angeboten werden? 
  • Was passiert eigentlich konkret vor Ort mit den Kirchensteuermitteln?

Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich die Mitglieder des Gemeindekirchenrates einer jeden Kirchengemeinde.

Was ist der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt 

Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören
- die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
- die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
- die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
- die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.

Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Alle drei Jahre wird ein Teil der GKR-Mitglieder neu gewählt. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter.  Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort. 

Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – zusätzlich in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.
Kurze Berichte der letzten GKR-Sitzungen finden Sie im aktuellen Gemeindebrief.

Wer wählt den Gemeindekirchenrat?
Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen. 

Was sind die Voraussetzungen zur Mitarbeit im Gemeindekirchenrat?
- Interesse am Wohlergehen der eigenen Kirchengemeinde.
- Teamfähigkeit: mit anderen arbeiten, diskutieren und nach Lösungen suchen.
- Neugier auf das Kennenlernen kirchlicher und demokratischer Strukturen.
- Sachverstand: eigene Fähigkeiten und Kompetenzen einbringen.
- Lust auf Verantwortung.
- Einsatzbereitschaft: sei es das Gemeindefest oder die Finanzplanung.

Älteste

Pf. Dr. Stefan Fritsch (Vorsitzender)

Eva-Maria Baxmann-Krafft

Maja Engeli

Sonja Gamer

Katharina Haarbeck

Dr. Christoph Herfarth

Kumari Hiller

Elke Holthausen-Dux

Pfrn. Ulrike Klehmet

Christine Lichtenberg

Christoph Ulrich

Nicole Weyde (stellvertretende Vorsitzende)

Kontakt: Über das Gemeindebüro

 

 

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